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Femtosekundenlaser-assistierte Kataraktoperation: Aktuelles Urteil zur Kostenerstattung

Januar 2017

Ein neues Urteil des Verwaltungsgerichts Köln ist im Hinblick auf die femtosekundenlaser-assistierte Kataraktchirurgie erstattungsbegründend und standardbildend.

Die Entscheidung (Urteil vom 10.11.2016, 1 K 3094/16) bestätigt, dass

  • ... die femtosekundenlaser-assistierte Kataraktchirurgie heute wissenschaftlich allgemein anerkannt sei, da sie von der Mehrheit der Wissenschaftler der betroffenen Fachrichtung für die Behandlung des Grauen Stars (Katarakt) als geeignet und wirksam angesehen werde,
  • ... der Einsatz des Lasers einen Zugewinn an Sicherheit für den Patienten bedeutet,
  • ... der medizinische Nutzen des Einsatzes des Femtosekundenlasers in Zukunft nicht mehr bewiesen werden muss,
  • ... die für den Einsatz des Lasers notwendigen Kosten angemessen sind, da keine gleich wirksame / preisgünstigere Behandlung mit demselben Nutzen für den Patienten zur Verfügung stehe und somit die zusätzlichen Kosten unvermeindlich sind.

Der Autor, Rechtsanwalt für Medizinrecht, schlußfolgert daraus, dass eine Erstattungspflicht der Kosten durch den Kostenträger grundsätzlich besteht.


Quelle:

M. Zach, Rechtsanwalt, Kanzlei für Medizinrecht
DER AUGENSPIEGEL 1/2017


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