Crosslinking bei Keratokonus / Keratektasie
Kollagenvernetzung mit Riboflavin und UVA Bestrahlung zur
Stabilisierung einer verdünnten Hornhaut
Keratokonus, Keratektasie - Was ist das?
Ein Keratokonus ist eine angeborene, meist beidseitig auftretende Hornhauterkrankung, die sich oft in der Pubertät manifestiert. Die Häufigkeit des Auftretens in der Normalbevölkerung beträgt etwa 1 : 2000.
Durch eine veränderte Struktur des Hornhautgewebes kommt es zu einer Verdünnung und kegelförmigen Vorwölbung der Hornhaut. Es wird vermutet, dass eine Störung zwischen den Kollagenmolekülen vorliegt, d.h. dass der Grad der Vernetzungen verringert ist.
Patienten bemerken eine zunehmende Sehverschlechterung bzw. es fällt eine fortschreitende Kurzsichtigkeit mit deutlicher Zunahme der Hornhautverkrümmung (Astigmatismus) auf.
Von einer Keratektasie spricht man, wenn eine Verdünnung und Vorwölbung der Hornhaut nach einer LASIK-Operation auftritt. Hierbei handelt es sich um eine sehr selten auftretende Komplikation, die durch eine nicht erkannte Hornhautschwäche bedingt ist.
Warum Crosslinking?
Die mechanische Stabilität von kollagenhaltigen Geweben wie der Hornhaut wird hauptsächlich durch Vernetzungen erzeugt. Hier setzt das Crosslinking an: Durch künstliche Erhöhung des Vernetzungsgrades der Hornhaut soll die mechanische Stabilität der Hornhaut wieder hergestellt und das Fortschreiten der Erkankung verhindert werden.
Die photo-chemische Vernetzungsmethode mittels Riboflavin und UVA-Licht ist in kurzer Therapiezeit einfach und sicher zu handhaben und lässt die Transparenz der Hornhaut weitestgehend unverändert.
Was geschieht bei dem Eingriff?
Die Vernetzungsbehandlung zur Stabilisierung der Hornhaut wird ambulant durchgeführt. Dazu werden die Augen mit Augentropfen betäubt. Vor der eigentlichen Bestrahlung mit UVA-Licht wird die oberste Hornhautschicht (Epithel) abgetragen, um die Diffusion von Riboflavin (Vitamin B2) in das Gewebe zu verbessern. Anschließend werden im Intervall von 5 Minuten jeweils 2-3 Tropfen Riboflavin appliziert. Das Riboflavin verbessert die Absorption der UV-Strahlung und verhindert, dass die UV-Strahlen tiefer in das Auge eindringen.
Als Bestrahlungszeit sind ca. 30 Minuten erforderlich, während dessen der auf dem Rücken liegende Patient ein Ziellicht fixiert. Aufgrund der angewandten betäubenden Augentropfen ist die Behandlung selbst völlig schmerzfrei.
Nach der Behandlung wird eine weiche Kontaktlinse als schützender Verband auf das Auge gesetzt und bis zur vollständigen Heilung der Hornhautdeckschicht (Epithel) belassen. Während der ersten Tage nach der Operation sind Schmerzen möglich, diese können jedoch durch Augentropfen und Schmerztabletten gelindert werden. Regelmäßige Kontrollen beim Augenarzt sind zum Ausschluss von Entzündungen bis zum Schluss der Hornhautdeckschicht nach ca. 5 Tagen erforderlich.
Ergebnisse, mögliche Nebenwirkungen
Die Kollagenvernetzung mit Riboflavin und UVA-Bestrahlung wurde 1998 erstmal durchgeführt. Seither wurden tausende von Keratokonus-Patienten mit dieser Methode behandelt. Es kann erwartet werden, dass durch die Behandlung eine stärkere Vernetzung der Hornhautbindegewebsmoleküle erfolgt, die Hornhaut sozusagen versteift wird. Dadruch kann ein weiteres Fortschreiten des Keratokonus verhindert werden.
Bitte beachten Sie:
Ein endgültiges Ergebnis kann frühestens 6 Monate nach dem Eingriff erwartet werden.
Schwerwiegende Komplikationen (z.B. Infektion, Vernarbung) sind bei dieser Behandlungsmethode bisher nicht bekannt geworden, können jedoch nicht völlig ausgeschlossen werden.
Als vorübergehende Nebenwirkungen sind eine Rötung des Auges, Kratzen, Brennen sowie verschwommene Sicht und Blendung durch helles Licht in den ersten Wochen nach dem Eingriff beschrieben. Da sich durch die Vernetzungsbehandlung die Hornhautkrümmung verändert, sollte nicht sofort eine neue Brille oder Kontaktlinse angepasst werden. Zudem kann es zu Heilungsstörungen kommen.
Kosten der Behandlung
Die Behandlungskosten werden generell nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. Dies gilt auch für die erforderlichen Erstuntersuchungen und die Nachkontrollen bis 3 Monate nach der LASIK. Die Abrechnung der Behandlung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).