Behandlungskosten und Finanzierungsmöglichkeiten

Für Untersuchungen und Operationen bei FreeVis

Kosten der Behandlung

Sämtliche Untersuchungen und Operationen werden nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) abgerechnet. 

Erstuntersuchung 
Die Erstuntersuchung und individuelle Beratung, bei der festgestellt wird, welche Operation für Sie am besten geeignet ist, wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet und kostet ca. 270,- Euro.
Diese Kosten werden i.d.R. von der Privaten Krankenversicherung erstattet.
 

Augenlaseroperationen *Ein AugeBeide Augen
SMILEca. 3.100 Euroca. 4.600 Euro
Femto-LASIKca. 3.100 Euroca. 4.600 Euro
SmartSurf (PRK)ca. 2.500 Euroca. 4.000 Euro


Linsenoperationen Ein AugeBeide Augen
Laser-Linsenaustausch
Achtung: hinzu kommen die Kosten für die Kunstlinsen,
je nach Model: ca. € 270 bis ca. € 590 pro Auge
ca. 3.700 Euroca. 6.200 Euro
Kontaktlinse im Auge (ICL)
Achtung: Hinzu kommen die Kosten für die Kunstlinsen,
je nach Stärke Ihrer Brillenwerte: ca. € 600,- bis ca. € 1.600,- pro Auge.
ca. 2.500 Euro
ca. 3.800 Euro


Steuerliche Absetzbarkeit

Kosten für Augenlaser- oder Linsenoperationen können als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. 
Die Ausgaben mindern dann Ihre Steuerlast, wenn Sie die Eigenbeteiligungsgrenze, die von Ihrem Einkommen abhängt, für außergewöhnliche Belastungen überschreiten.
Das Finanzamt muss alle Kosten anerkennen, die der Steuerpflichtige selbst getragen hat (also ohne eventuelle Erstattung oder Beteiligung von einer Krankenversicherung).

Hinweise für gesetzlich versicherte Patienten

Wir können leider keinen Überweisungsschein und auch keine Versicherungskarte zur Abrechnung akzeptieren. 

Die Verfahren der refraktiven Augenchirurgie stellen nach den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen vom 10. 12. 1999 Methoden dar, die nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden dürfen. Statt dessen wurden sie von der Bundesärztekammer in den Katalog der individuell zu finanzierenden Gesundheitsleistungen (IGEL) aufgenommen.

Die ausführliche Beratung vor einem refraktiv-chirurgischen Eingriff mit eventuell notwendigen Untersuchungen sowie alle im Zusammenhang mit der Operation notwendigen Leistungen werden Ihnen somit direkt von uns nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) in Rechnung gestellt.

» medipay Antrag zur Finanzierung Ihrer OP bei FreeVis

Hinweise für privat versicherte Patienten

Als Privatpatient können Sie individuell mit ihrer Krankenkasse über eine Kostenübernahme verhandeln.
Wir haben Ihnen, basierend auf der aktuellen Rechtsprechung, Argumentationshilfen zusammengestellt:

» Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten einer LASIK an den Augen in der privaten Krankenversicherung liegt ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom 29. März 2017 (IV ZR 533/15) vor.

» Die Bewertung einer Implantation von Kontaktlinsen (ICL) erfolgt in der Regel analog zum Urteil des BGH zur LASIK.

» Zum Einsatz des Femtosekundenlasers beim Laser-Linsenaustausch (Femtosekundenlaser-assistierte Kataraktoperation) liegt ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom 14. Oktober 2021  vor. Dies besagt, dass für die Abrechnung des Femtosekundenlasers der Multiplikator für die Operationsziffer 1375 nach GOÄ erhöht werden muss, um den höheren Aufwand abzudecken. Dies hat zur Folge, dass ein Teil der Operationskosten von der privaten Krankenversicherung nicht erstattet wird, da die weit überwiegende Zahl der Versicherungsverträge nur eine Übernahme der Kosten bis zum 2,3-fachen (mit Begründung in Ausnahmefällen 3,5-fachen) vorsieht. Konkret entsteht dadurch für unsere Patienten ein Eigenanteil von ca. Euro 950,- pro Auge, unter der Voraussetzung, dass die private Krankenversicherung die Operation im Übrigen anerkennt. Dies ist in jedem Fall vor der Operation vom Patienten abzuklären.

» Bezüglich der Erstattung durch Behilfestellen ist das Bild sehr uneinheitlich. Die Palette reicht von kompletter Erstattung bis hin zu keinerlei Kostenerstattung. Auch hier gilt, dass die mögliche Erstattung unbedingt vom Patienten abgeklärt werden muss, da unser Honorar völlig unabhängig von einer eventuellen Erstattung durch die Krankenversicherung fällig ist.

Finanzierung Ihrer Augenoperation

 medipay bietet gesetzlich und privat versicherten Patienten eine zinsgünstige und bequeme Ratenzahlungsmöglichkeit  für die Selbstkostenanteile oder Privatrechnungen bei außervertraglichen, komfortmedizinischen Leistungen.

Die Patiententeilzahlung steht allen Personen offen, die ihren Erstwohnsitz im Inland haben, berufstätig sind und über ein frei verfügbares Einkommen verfügen. Ist dies nicht der Fall, z.B. bei Schülern / Studenten / Auszubildenden oder auch bei nicht berufstätigen Hausfrauen, ist ein zusätzlicher zweiter Darlehensnehmer erforderlich, z.B. ein berufstätiges Elternteil, Lebensgefährte (in gleichem Haushalt gemeldet) oder Ehepartner.

Bei Interesse füllen Sie bitte einen medipay Antrag (schriftlich oder online) aus und senden diesen direkt an medipay. medipay tritt dann mit Ihnen in Kontakt und übernimmt die gesamte Abwicklung und Korrespondenz. Unmittelbar nachdem die zu finanzierenden Leistung erbracht wurde, erfolgt die Zahlung direkt an den Behandler bzw. Leistungserbringer. In bequemen, monatlichen Teilbeträgen führen Sie die Summe dann zurück. Alternativ ist jederzeit eine Tilgung möglich.

» medipay Antrag zur Finanzierung Ihrer OP bei FreeVis
» medipay Online Antrag
» Ratenbeispiele, unverbindlich.
   Verbindlich sind nur die Raten, die mit Medipay bei Vertragsabschluss vereinbart werden.

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