Voraussetzungen für Operationen

Über 90% aller Fehlsichtigkeiten können operiert werden

Mittels verschiedener Augenlaseroperationen wie SMILE oder Femto-LASIK kann Kurzsichtigkeit bis ca. -8 dpt (in Extremfällen auch bis - 10 dpt), Weitsichtigkeit bis ca. +3 dpt und eine Hornhautverkrümmung (Astigmatismus) bis ca. 5 dpt korrigiet werden.
Für die höhergradige Fehlsichtigkeit stehen zusätzliche Verfahren wie die Implantation phaker Linsen oder der refraktive Laser-Linsenaustausch zur Verfügung.


Voraussetzungen für die OP-Tauglichkeit

Unabhängig von der Art und Stärke der Fehlsichtigkeit muss jeder Patient einige Kriterien und Voraussetzungen erfüllen, damit der Erfolg der Operation gewährleistet werden kann.

  • Alter
    Patienten sollten mindestens 18 Jahre alt sein, so dass das Augenwachstum abgeschlossen ist. Darüber hinaus sollte die Fehlsichtigkeit stabil sein.
  • Pupillendurchmesser und Hornhautdicke
    werden im Rahmen der Erstuntersuchung untersucht. Öffnen sich die Pupillen im Dunkeln zu weit oder ist die Hornhaut für den notwendigen Laserabtrag zu dünn, wird ein verantwortungsvoller Operateur von einer individuellen LASIK oder Femto-LASIK Operation abraten. Bei Patienten mit dünner Hornhaut kann u.U. jedoch eine PRK / LASEK durchgeführt werden.
  • Augenerkrankungen 
    wie z.B. ein Grauer oder Grüner Star dürfen nicht vorliegen.
  • Gute allgemeine Gesundheit
    Da bestimmte Allgemeinkrankheiten und Medikamente Einfluß auf die Heilung der Hornhaut haben könnten, kann ihr Vorliegen gegen eine Operation sprechen.
  • Während der Schwangerschaft und Stillzeit
    sollte von einer Behandlung abgesehen werden.
  • Allergiker
    sollten die Operation besonders planen und in die allergiefreie Zeit legen.
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