Voraussetzungen für Operationen
Über 90% aller Fehlsichtigkeiten können operiert werden
Mittels verschiedener Augenlaseroperationen wie SMILE oder Femto-LASIK kann Kurzsichtigkeit bis ca. -8 dpt (in Extremfällen auch bis - 10 dpt), Weitsichtigkeit bis ca. +3 dpt und eine Hornhautverkrümmung (Astigmatismus) bis ca. 5 dpt korrigiet werden.
Für die höhergradige Fehlsichtigkeit stehen zusätzliche Verfahren wie die Implantation phaker Linsen oder der refraktive Laser-Linsenaustausch zur Verfügung.
Voraussetzungen für die OP-Tauglichkeit
Unabhängig von der Art und Stärke der Fehlsichtigkeit muss jeder Patient einige Kriterien und Voraussetzungen erfüllen, damit der Erfolg der Operation gewährleistet werden kann.
- Alter
Patienten sollten mindestens 18 Jahre alt sein, so dass das Augenwachstum abgeschlossen ist. Darüber hinaus sollte die Fehlsichtigkeit stabil sein. - Pupillendurchmesser und Hornhautdicke
werden im Rahmen der Erstuntersuchung untersucht. Öffnen sich die Pupillen im Dunkeln zu weit oder ist die Hornhaut für den notwendigen Laserabtrag zu dünn, wird ein verantwortungsvoller Operateur von einer individuellen LASIK oder Femto-LASIK Operation abraten. Bei Patienten mit dünner Hornhaut kann u.U. jedoch eine PRK / LASEK durchgeführt werden. - Augenerkrankungen
wie z.B. ein Grauer oder Grüner Star dürfen nicht vorliegen. - Gute allgemeine Gesundheit
Da bestimmte Allgemeinkrankheiten und Medikamente Einfluß auf die Heilung der Hornhaut haben könnten, kann ihr Vorliegen gegen eine Operation sprechen. - Während der Schwangerschaft und Stillzeit
sollte von einer Behandlung abgesehen werden. - Allergiker
sollten die Operation besonders planen und in die allergiefreie Zeit legen.