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Professor Knorz beantwortet Ihre häufigsten Fragen
Können wir Ihren Sehfehler operieren?

Juni 2022

Professor Michael C. Knorz, Gründer und ärztlicher Leiter des FreeVis LASIK Zentrums Universitätsklinikum Mannheim, faßt in einer kurzen Serie Fragen zusammen, die ihm von seinen Patienten am häufigsten gestellt werden: „Die erste Frage, die Patienten stellen, ist häufig: ‚Können Sie meinen Sehfehler auch operieren?‘ Worauf ich antworte: ‚Wußten Sie, dass wir mit den uns zur Verfügung stehenden Verfahren weit über 90% aller Fehlsichtigkeiten korrigieren können?‘“

Prof. Knorz erklärt, dass heutzutage auch hohe Fehlsichtigkeiten und komplexe Fälle behandelt werden können: „Mittels verschiedener Augenlaseroperationen wie SMILE oder Femto-LASIK können wir Kurzsichtigkeit bis ca. -8 dpt, Weitsichtigkeit bis ca. +3 dpt und eine Hornhautverkrümmung bis ca. 5 dpt korrigieren. Für die höhergradige Fehlsichtigkeit oder bei dünner Hornhaut stehen uns die Implantation phaker Linsen und der refraktive Laser-Linsenaustausch zur Verfügung, in Einzelfällen kombinieren wir auch verschiedene Verfahren.“

Im Rahmen der Voruntersuchung werden die Augen gründlich untersucht, um Kontraindikationen auszuschließen. „Öffnen sich die Pupillen im Dunkeln zu weit oder ist die Hornhaut sehr dünn, dann wird ein verantwortungsvoller Operateur z. B. von einer Femto-LASIK Operation abraten. Unter Umständen sind Patienten mit dünner Hornhaut jedoch für eine Smart-Surf PRK oder für die Implantation phaker Linsen geeignet.“

Abgesehen von der Art und Stärke der Fehlsichtkeit muß jeder Patient einige generelle Kriterien und Voraussetzungen erfüllen, damit der Erfolg der Operation gewährleistet werden kann:

Kinder und Patienten unter 18 Jahre werden nicht mit dem Augenlaser operiert. Die Fehlsichtigkeit sollte stabil sein (und das Auge nicht mehr wachsen), bevor ein Eingriff vorgenommen wird. Vorliegende Erkrankungen des Auges wie z.B. ein Grauer oder Grüner Star können gegen eine Operation sprechen und müssen unbedingt mit dem Augenarzt diskutiert werden. Da bestimmte Allgemeinkrankheiten und auch Medikamente Einfluß auf die Heilung der Hornhaut haben könnten, kann das Vorliegen bestimmter Erkrankungen gegen eine Operation sprechen. Während der Schwangerschaft und Stillzeit sollte von einer Behandlung abgesehen werden. Wer unter einer Allergie leidet sollte die Operation in die allergiefreie Zeit legen.

Darüber hinaus empfiehlt Professor Knorz allen Interessenten sich bereits vor der Voruntersuchung so gut wie möglich über die verschiedenen Verfahren zu informieren und Fragen zu notieren, um sie mit ihrem Operateur im Anschluß an die Erstuntersuchung zu besprechen.


Falls einige Ihrer Fragen unbeantwortet geblieben sind oder Sie eine individuelle Beratung wünschen, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns!
Wir antworten Ihnen gern.

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