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Augenlaser- oder Linsenoperation für Piloten, Polizisten, Feuerwehrleute und Soldaten? Operative Sehfehlerkorrektur und Berufstauglichkeit
Juli 2017
Gutes Sehen ist für Piloten, Polizisten, Soldaten und Feuerwehrleute unabdingbar und, insbesondere unter schwierigen Bedingungen, nicht immer mit einer Brille oder Kontaktlinsen gegeben. Würde eine Operation wie die LASIK, die in vielen Fällen eine Unabhängigkeit von den störenden Sehhilfen erreichen kann, die Berufstauglichkeit beeinflussen?
Für alle der genannten Berufsgruppen gibt es Vorgaben für die Mindestsehschärfe und räumliches Sehvermögen und es dürfen keine grundsätzlichen Augenerkrankungen, Auffälligkeiten im Gesichtsfeld oder eine erhöhte Blendempfindlichkeit vorliegen.
Operative Sehfehlerkorrektur kein Hindernis für Piloten
Laut EASA (European Aviation Safety Agency) sind sowohl Augenlaseroperationen wie LASIK, PRK und SMILE als auch Linsenoperationen (phake IOL oder "Kontaktlinse im Auge", Linsenaustausch) für Piloten zur Korrektur einer bestehenden Fehlsichtigkeit möglich. Es gibt jedoch für Berufspiloten, die das sog. Medical Class 1 benötigen, Maximalwerte (+5 dpt Weitsichtigkeit, -6 dpt Kurzsichtigkeit, -2 dpt Hornhautverkrümmung), die vor dem Eingriff nicht überschritten werden dürfen. Für Privatpiloten (Medical Class 2) gibt es keine Grenzwerte bezüglich der Stärke der Fehlsichtigkeit vor der Operation. Nach dem Eingriff muss jedoch die Sehschärfe an einem Auge mindestens 0,3 und am anderen Auge 1,0 betragen.
Wichtig zu wissen ist, dass prinzipiell jede Operation erst einmal zur Fluguntauglichkeit führt. Die Tauglichkeit kann nur durch den Fliegerarzt wieder erteilt werden, und dies meist erst 3 Monate nach dem Eingriff. Zu diesem Zeitpunkt muß der Patient ein stabiles Sehvermögen nachweisen können und darf keine erhöhte Blendempfindlichkeit oder Einschränkung der Kontrastsensitivität haben.
Einschränkungen für Polizisten und Feuerwehrleute
Für Polizisten und Feuerwehrleute gelten die Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes. Augenlaserbehandlungen (SMILE, LASIK, PRK) sind in der Regel erlaubt, eine Linsenoperation (phake IOL oder "Kontaktlinse im Auge", Linsenaustausch) führt jedoch grundsätzlich zur Berufsuntauglichkeit. Meist gilt, dass vor der Operation eine maximale Weitsichtigkeit von +3 dpt und eine maximale Kurzsichtigkeit von -5 dpt nicht überschritten werden darf. Bevor die Tauglichkeit nach der Operation wieder erteilt wird, müssen eine Mindestsehschärfe sowie normales Nachtsehvermögen, räumliches und Farbsehen nachgewiesen sein. Zudem wird zumeist eine Wartezeit von mindestens 12 Monaten nach der Operation gefordert, bevor eine Beurteilung der Tauglichkeit erfolgt.
Einschränkungen für das Militär
Für den Tauglichkeitsgrad 1 wird eine Sehschärfe von 1,0 an beiden Augen ohne Korrektur gefordert. Jeder refraktiv-chirurgische Eingriff führt automatisch zur Einstufung in Tauglichkeitsgrad 2 oder höher. Wie auch bei Polizisten und Feuerwehrleuten sind Augenlaserbehandlungen erlaubt, eine Linsenoperation führt jedoch zur Untauglichkeit. Vorschriften bezüglich maximaler Dioptrienwerte vor dem Eingriff gibt es nicht, so dass die Grenzen der jeweiligen Verfahren als Grenzwerte angenommen werden dürften, also für die PRK -6 dpt, für LASK / Femto-LASIK -8 dpt bis +3 dpt und für SMILE -8 dpt. Eine Restdicke der Hornhaut von 420 µm wird gefordert, eine Beurteilung der Tauglichkeit ist frühestens 12 Monate nach dem Eingriff möglich.
Quellen:
EASA (European Aviation Safety Agency)
PolizeiDienstVorschrift 300 (PDV 300)
FeuerwehrDienstVorschrift 300 (FwDV 300)
Zentrale Dienstvorschrift ZDV 46/1
R. Wiltfang: Refraktive Chirurgie und Tauglichkeit: Luftfahrt, Polizei, Militär und Feuerwehr, DOC 2017
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