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Laserkorrektur der Fehlsichtigkeit: Renaissance der Photorefraktiven Keratektomie (PRK)?

Juli 2021

Die Photorefraktive Keratektomie (PRK) war Ende der 80er Jahre das erste laserchirurgische Verfahren, welches zur Korrektur der Kurzsichtigkeit eingesetzt wurde.

Der zur Korrektur der Fehlsichtigkeit notwendige Abtrag von Hornhautgewebe erfolgt an der Hornhautoberfläche mit dem Excimer-Laser. Vorm Lasern muß jedoch die oberste Zellschicht, das Epithel, mechanisch abgekratzt oder mit Alkohol abgelöst werden.

Trotz guter Ergebnisse waren die ersten Eindrücke aufgrund des langen Heilungsprozesses, der starken Schmerzen und dadurch eingeschränkte Patientenzufriedenheit nicht ausschließlich positiv. Nach Einführung der LASIK und speziell der Femto-LASIK führten diese Nebenwirkungen dazu, dass die PRK nur noch in seltenen Fällen eingesetzt wurde.

Dies änderte sich erst duch Einführung der transepithelialen PRK, bei der die Epithelentfernung und die refraktive Ablation in einem Stück durch den Excimer Laser durchgeführt werden. Hierdurch wird die Operation nicht nur vereinfacht und verkürzt, auch die Variabilität der manuellen Epithelentfernung entfällt. Zentrierung, Fokussierung und Augenverfolgung („eye tracking“) und Behandlung erfolgen durch den Laser automatisiert und werden vom Operateur lediglich überwacht. Zudem ist die Epithelentfernung exakt auf den Bereich der refraktiven Korrektur beschränkt, was die Heilung beschleunigt.

Klinische Studien haben gezeigt, ist die transepitheliale Technik hinsichtlich der subjektiven Verträglichkeit der herkömmlichen PRK signifikant überlegen ist. Allerdings stellen die postoperativen Schmerzen (trotz erheblicher Fortschritte in der Behandlung) und die langsame visuelle Rehabilitation immer noch ein ungelöstes Problem dar. Auch nach transepithelialer PRK besteht Arbeitsunfähigkeit für ca. eine Woche, und auch dann ist in vielen Fällen das Sehvermögen noch deutlich reduziert. Die endgültige Stabilisierung dauert mindestens 3 Monate.

Trotzdem ist die PRK unter bestimmten Voraussetzungen den anderen Laser-Verfahren überlegen und das Verfahren der Wahl:

  • bei jeglichen Asymmetrien der Hornhautverkrümmung,
  • bei der Behandlung asymmetrischer oder irregulärer Hornhäute, z.B. nach Verletzungen oder vorheriger Operation an der Hornhaut,
  • bei Patienten mit sehr dünner Hornhaut (unter 480µm) bzw. relativ dünner Hornhaut (480 – 520 µm).


Sollte es möglich werden, die postoperativen Beschwerden erheblich zu verringern und/oder die Heilung zu beschleunigen, hat die transepitheliale PRK ggf. das Potential, Femto-LASIK und SMILE zu verdrängen. Solange diese Probleme jedoch nicht gelöst sind, wird ihr Einsatz auf die speziellen Anwendungsbereiche beschränkt bleiben.




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